Mitgliederversammlung 2022

Deutschland

Mitgliederversammlung


Auszug aus Satzung § 13 
Mitgliederversammlung, Absatz 8

Die Anzahl der Stimmen der ordentlichen Mitglieder richtet sich nach der aktuellen Mitgliederzahl (LSB-Nennung):
  • bis zu 125 Mitglieder = 1 Stimme
  • von 126 bis 399 Mitglieder = 2 Stimmen
  • von 400 bis 1000 Mitglieder = 3 Stimmen
  • von 1001 bis 1999 Mitglieder = 4 Stimmen
  • von 2000 bis 4999 Mitglieder = 5 Stimmen
  • über 5000 Mitglieder = 10 Stimmen
Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes haben je 1 Stimme
Stadtsportverbände haben je 1 Stimme

Die Übertragung des Delegiertenstimmrechts ist nur innerhalb eines Vereins möglich.
Das Stimmrecht kann nur ausgeführt werden, wenn ein aktuell gültiger Freistellungsbescheid zum Nachweis der Gemeinnützigkeit vorliegt.
Wo:
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim, Erft
Wann:
Mi. 15.06.2022, 18:00 Uhr - 21:00 Uhr

Zusatzinfos:


Im Feld "Anzahl" geben Sie bitte die Anzahl der Delegiertenstimmen für Ihren Verein an und benennen Sie im weiteren Verlauf die Vertreter, welche bei der Mitgliederversammlung anwesend sein werden. Sollte Ihr Verein einer Person mehrere Stimmen übertragen, tragen Sie diese Person mehrfach als Teilnehmer*in ein.

Dokumente:
Link zur Homepage

Anfahrts- & Ortsbeschreibung:


Kreishaus, Großer Sitzungssaal, Erdgeschoss