C.A.R.M.E.N.-Fachgespräch
Keine Förderung einer neuen Heizungsanlage ohne Nachweis
des hydraulischen Abgleichs!
Das zweitägige Seminar vermittelt alle notwendigen Grundlagen zur Durchführung eines hydraulischen Abgleichs, wobei der Schwerpunkt auf 2-Rohr-Anlagen im Gebäudebestand liegt. Dabei profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unseres Referenten bei der praktischen Umsetzung.
Die Teilnahme an der Schulung ermöglicht die Bestätigung des Abgleichs für die KfW- bzw. BAFA-Förderung gemäß VdZ-Formular nach Verfahren B.
Zudem gilt bereits seit einem halben Jahr auch die Bundesverordnung EnSimiMaV, wo bei allen erdgasversorgten Gebäuden zwingend der hydraulischen Abgleich durchgeführt werden muss – entweder durch den Installateur, einen Energie-Effizienz-Experten oder den Schornsteinfeger. Und die Fristen sind mehr als knapp:
EnSimiMaV
Seit dem 01.10.2022 müssen Eigentümer von großen Gebäuden mit Wärmeversorgung auf Erdgasbasis einen hydraulischen Abgleich nach dem Verfahren B der VdZ durchführen lassen. Diese „Verordnung zur Sicherung der Energieeinsparung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ der Bundesregierung schreibt den Abgleich verpflichtend vor für
– Wohngebäude ab 6 Wohneinheiten bis spätestens 15.09.2024
– Wohngebäude ab 10 Wohneinheiten bis spätestens 30.09.2023
– Öffentliche Gebäude und Unternehmen ab 1.000 m² bis spätestens 30.09.2023
Auslöser für diese (bis 31.10.2024 befristete) Verordnung ist die aktuelle Energiekrise und sie hat das Ziel, den Erdgasverbrauch schnell zu senken.
Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt!
Zielgruppen: Heizungsbauer, Kaminkehrer und Energieberater sowie alle
fachlich Interessierten.
Wo:
Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe SAZ – Schulungs- und Ausstellungszentrum
Schulgasse 18
94315 Straubing
Wann:
Mi. 03.05.2023, 09:00 Uhr - Do. 04.05.2023, 16:30 Uhr