C.A.R.M.E.N.-Fachgespräch "Hydraulischer Abgleich von Heizungsanlagen - Verfahren B"

Deutschland

C.A.R.M.E.N.-Fachgespräch


Bestätigung des Abgleichs gemäß VdZ-Formular nach Verfahren B durchführen zu können. Eine Nachweispflicht besteht unter anderem bei

  1. BEG-Förderung
    Für jede Förderung (BAFA-Zuschuss von 15 % bei Heizungsoptimierung, KfW-Zuschuss bis zu 70 % für neue Wärmeerzeuger wie Wärmepumpe oder Pelletkessel sowie KfW-Kredit für Sanierung oder Neubau Effizienzhaus) muss der hydraulische Abgleich nach dem Verfahren B der VdZ durchgeführt werden.
  2. Mehrfamilienhäuser
    Seit dem 01.10.2024 müssen Eigentümer von Gebäuden ab 6 Wohneinheiten einen hydraulischen Abgleich nach dem Verfahren B der VdZ durchführen lassen, ganz gleich, welcher Wärmeerzeuger eingebaut ist. Wird der Abgleich nicht durchgeführt, drohen Bußgelder (GEG § 60 c).

Für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B sind u.a. Raumheizlast-Berechnungen auf Grundlage der DIN EN 12831, Volumenstrom-, Ventil- und Pumpen-Dimensionierungen sowie Regelungseinstellungen erforderlich.

Im Seminar bearbeiten die Teilnehmenden verschiedene Übungsbeispiele (Aufgaben zu Fuß mit dem Taschenrechner lösen, mit Diagrammen arbeiten, einen hydraulischen Abgleich mit der Bially-Software auf dem eigenen Notebook durchführen). Die Software wird als 30-Tage-Vollversion kostenfrei zur Verfügung gestellt; sie läuft allerdings nicht auf einem Mac.

Das Fachgespräch richtet sich an Gebäude-Energieberater*innen, Architekt*innen, Planer*innen, das SHK-Handwerk, Schornsteinfeger*innen und Immobilienverwaltungen.

Die Plätze sind auf 10 Personen begrenzt!


Wo:
Viessmann
Straubinger Straße 87
94447 Plattling
Wann :
Di. 13.05.2025, 09:00 Uhr - Mi. 14.05.2025, 17:00 Uhr

Standard


Regulär

460,00 €
(inkl. 19,00 % MwSt.)
 

Ermäßigt (C.A.R.M.E.N.-Mitglieder, Vertretende bayerischer Behörden, Studierende und Auszubildende)

400,00 €
(inkl. 19,00 % MwSt.)